Das Direktorium der US-Notenbank Federal Reserve hat gemeinsam mit dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC), der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und der National Credit Union Administration (NCUA) vorgeschlagen, Emittenten zugelassener Zahlungs-Stablecoins (PPSIs) zur Einführung von Kundenidentifizierungsprogrammen (Customer Identification Programs, CIP) zu verpflichten, die mit den Verfahren von Banken und Kreditgenossenschaften vergleichbar sind.
Aufsichtsbehörden wollen Compliance-Vorgaben für Stablecoin-Emittenten verschärfen
Der am Donnerstag vorgestellte gemeinsame Vorschlag setzt zentrale Bestimmungen des GENIUS Act um, der im Juli 2025 verabschiedet wurde. Demnach würden qualifizierte Stablecoin-Emittenten als Finanzinstitute im Sinne des Bank Secrecy Act (BSA) eingestuft und damit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) sowie den Anforderungen zur Kundenidentifizierung (KYC) unterliegen.
„Die Verpflichtungen im Rahmen dieses Vorschlags sind mit den bestehenden CIP-Anforderungen für andere Finanzinstitute wie Banken, Broker-Dealer, Investmentfonds sowie Futures-Kommissionshändler und Introducing Broker im Rohstoffhandel vergleichbar“, schrieben die Aufsichtsbehörden in ihrem Vorschlag.
Darüber hinaus müssten die Emittenten risikobasierte Verfahren zur Überprüfung der Identität ihrer Kunden bei der Kontoeröffnung einführen.
Zu den Anforderungen gehören die Erhebung und Überprüfung von Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Identifikationsnummer eines Kunden. Zudem müssten Kunden mit staatlichen Terrorismus-Beobachtungslisten abgeglichen werden.
„Mit dieser Regelsetzung werden die Vorgaben des GENIUS Act umgesetzt, zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten als Finanzinstitute im Sinne des Bank Secrecy Act zu behandeln und sie zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Kundenidentifizierungsprogramms zu verpflichten“, heißt es in dem Vorschlag.
Die Anforderungen würden sowohl für bundesaufsichtlich regulierte als auch für qualifizierte, auf Ebene der Bundesstaaten beaufsichtigte Stablecoin-Emittenten gelten und damit einen einheitlichen Compliance-Rahmen für die Branche schaffen.
Der Vorschlag verdeutlicht die Bemühungen der Aufsichtsbehörden, Risiken illegaler Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit Stablecoins einzudämmen. Diese werden zunehmend für Zahlungen, den Handel sowie als Wertaufbewahrungsmittel genutzt. Durch die Ausweitung bankähnlicher Identifizierungsanforderungen auf lizenzierte Emittenten sollen Risiken wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen innerhalb des Stablecoin-Ökosystems verringert werden.
Nach Angaben der Behörden soll der Rahmen die Integrität des Marktes stärken und zugleich eine verantwortungsvolle Innovation im Bereich digitaler Vermögenswerte unterstützen.
Der Vorschlag ist Teil des umfassenderen Regelwerks des GENIUS Act, das unter anderem die Lizenzierung, Reserveanforderungen, Kapitalstandards und das Risikomanagement für Stablecoins regelt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register eingereicht werden.
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