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Indien erkennt Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple XRP nicht als Zahlungsmittel an

Indien betrachtet Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. In einer Erklärung schrieb die indische Notenbank, dass digitale Währungen aufgrund ihres Peer-to-Peer-Charakters nach dem bestehenden Rechtssystem nicht als gültiges Zahlungsmittel angesehen werden können.

Kryptowährungen seien keine echte Währungen, schreibt die RBI in einem Statement. Zudem werden virtuelle Währungen wie Bitcoin und Ethereum nach den geltenden Gesetzen nicht als Währung anerkannt. Es gibt kein Gesetz, welches besagt, dass man Bitcoin als Währung behandeln müsse. 

Die Regulierungsbehörde nannte einige Gründe, warum die geltenden Rechtsvorschriften es nicht erlauben, virtuelle Währungen als gültiges Zahlungsmittel anzusehen: Kryptowährungen haben keine physische Form und werden nicht von der Zentralbank ausgegeben und fallen nicht unter die einschlägigen Rechtsvorschriften. In der Zwischenzeit kann das Instrument nur dann als gültige Währung angesehen werden, wenn es die gleichen oder ähnliche Merkmale der dem Geld gleichgestellten Eigenschaften aufweist.

"So ist es rechtlich möglicherweise nicht möglich, Bitcoin als Währung für die FEMA zu melden... Da Bitcoin und andere Kryptowährungen nicht in der physischen Form existieren, kann die Definition von "indischer Währung" nicht auf Bitcoin angewendet werden", heißt es in der Erklärung der indischen Notenbank.

Da virtuelle Währungen nicht als Geld definiert sind, fallen Transaktionen mit diesen Instrumenten nicht unter das Gesetz für Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme, welche von der RBI zugelassen sind. 

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