SEC stimmt zu, Klage gegen Binance ohne weitere Anklage abzuweisen
| |Übersetzung überprüftZum Original- Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat eine gemeinsame Vereinbarung mit Binance getroffen, um die Anschuldigungen gegen die Börse und ihren Gründer Changpeng Zhao zurückzuweisen.
- Die SEC hatte Binance ursprünglich vorgeworfen, als nicht registrierte Börse in den Vereinigten Staaten zu operieren, das Handelsvolumen zu manipulieren und Kundengelder abzuzweigen.
- Dieser Schritt reiht sich ein in eine Reihe von Verfahren gegen Unternehmen des digitalen Vermögens, die die neue SEC-Verwaltung abgewiesen hat.
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) reichte am Donnerstag eine gemeinsame Vereinbarung mit der Kryptobörse Binance ein, um ihre Klage gegen das Unternehmen, seinen ehemaligen CEO Changpeng Zhao (CZ) und seine Tochtergesellschaft Binance US abzuweisen.
SEC und Binance einigen sich darauf, die Klage gegen die Börse zu beenden
Die SEC unter dem neuen Vorsitzenden Paul Atkins hat zugestimmt, ihre Klage gegen Binance, Binance.US, ihren ehemaligen CEO CZ und verbundene Unternehmen fallen zu lassen, wie aus einer am Donnerstag eingereichten gemeinsamen Vereinbarung hervorgeht.
„Die klagende Wertpapier- und Börsenkommission (“Kommission„) und die beklagten Unternehmen Binance Holdings Limited, BAM Trading Services Inc., BAM Management US Holdings Inc. und Changpeng Zhao (zusammen die ‚Parteien‘) legen diese gemeinsame Vereinbarung vor“, heißt es in der Einreichung.
„Die Parteien vereinbaren, dass dieser Rechtsstreit im Hinblick auf die in der geänderten Klage vorgeworfenen Handlungen ohne Kosten oder Gebühren für die Parteien eingestellt wird.“
Dies markiert das Ende eines langwierigen Verfahrens, das bis ins Jahr 2023 zurückreicht, als die US-Wertpapieraufsichtsbehörde Binance mehrere Vorwürfe machte, darunter den Betrieb als nicht registrierte Börse, das Versäumnis, US-Investoren den Zugang zu Binance.com zu verwehren, die künstliche Aufblähung des Handelsvolumens und die Abzweigung von Kundengeldern.
Im Februar stimmte US-Bezirksrichterin Amy Berman Jackson einem gemeinsamen Antrag der Regulierungsbehörde und von Binance zu, das Verfahren für 60 Tage auszusetzen, nachdem die Crypto Task Force der SEC unter der Leitung von Kommissarin Hester Peirce eingesetzt wurde, die eine Lösung „beeinflussen und erleichtern“ könnte.
Die im Januar ins Leben gerufene Crypto Task Force hatte zum Ziel, einen klareren und umfassenderen Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte zu entwickeln, was eine Abkehr vom „Regulierung-durch-Durchsetzung“-Ansatz der Behörde unter dem früheren Vorsitzenden Gary Gensler darstellt.
„Dieses Ergebnis bestätigt, was wir schon immer wussten: dass wir nicht gegen die US-Wertpapiergesetze verstoßen haben“, schrieb Binance.US in einem X-Post am Donnerstag.
Die Lösung zwischen beiden Parteien markiert die Fortsetzung eines Trends, bei dem die SEC seit Genslers Rücktritt Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen gegen Unternehmen des digitalen Vermögenswertes abweist, wobei Coinbase, Ripple, Kraken und Consensys alle eine Lösung mit der Agentur erreicht haben.
Der Gründer von Binance, CZ, hat kürzlich eine viermonatige Haftstrafe verbüßt, nachdem er sich schuldig bekannt hatte, gegen das Bankgeheimnisgesetz verstoßen zu haben, weil er es versäumt hatte, ein angemessenes Programm zur Bekämpfung der Geldwäsche für die Krypto-Börse einzurichten. Zhao trat als CEO von Binance zurück, während die Börse eine Geldstrafe von 4,3 Mrd. US-Dollar erhielt.
Das Wall Street Journal hat zuvor berichtet, dass Binance versucht hat, einen Deal mit der Präsidentenfamilie als Teil eines Plans zur Wiederaufnahme der Binance.US-Operationen in dem Land zu machen. In dem Bericht wurde auch behauptet, dass CZ um eine Begnadigung durch die Trump-Administration bemüht war.
CZ wies diese Behauptungen zurück, ebenso wie einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach er Gespräche zwischen dem World Liberty Financial (WLFI)-Team der Trump-Familie und Führungskräften der pakistanischen Regierung vermittelt haben soll.
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