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Krypto-Regeln stocken im Senat - CFTC und SEC handeln jetzt selbst

Die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) ergreift gezielte Maßnahmen, um Innovationen im Bereich Finanztechnologie zu ermöglichen, während umfassendere Gesetze zur Marktstruktur digitaler Vermögenswerte im Kongress weiter feststecken.

CFTC erweitert Erleichterungen für Anbieter passiver Handelssoftware

Die Market Participants Division der Behörde veröffentlichte am Donnerstag eine No-Action-Position und weitete damit Erleichterungen auf berechtigte Anbieter passiver Software aus, die den Zugang zu regulierten Terminmärkten erleichtert.

Die Position steht grundsätzlich allen Anbietern offen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen. Nach dem Schreiben wird die Abteilung keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen berechtigte Anbieter oder deren relevante Mitarbeiter allein deshalb empfehlen, weil sie nicht als Introducing Broker oder als zugehörige Person eines Introducing Brokers registriert sind.

Die Erleichterung gilt ausdrücklich für die Bereitstellung und Vermarktung passiver Software, die es Nutzern ermöglicht, über registrierte Futures Commission Merchants zu handeln.

Die Maßnahme der CFTC verschafft Technologieunternehmen regulatorische Entlastung, deren Software den Zugang zu regulierten Terminmärkten ermöglicht, ohne dass sie selbst direkt an Transaktionen in einer Weise beteiligt sind, die traditionell eine Registrierung erforderlich machen würde.

Indem passive Technologieanbieter von regulierten Intermediären abgegrenzt werden, schafft die No-Action-Position einen Weg für berechtigte Softwareanbieter, Handelsaktivitäten zu unterstützen, während die regulatorische Aufsicht auf jene Unternehmen und Handelsplätze konzentriert bleibt, die direkt an der Ausführung und Vermittlung von Transaktionen beteiligt sind.

Anbieter, die sich auf die Erleichterung stützen wollen, müssen die von der CFTC dargelegten Bedingungen prüfen und die Anforderungen während der gesamten Dauer ihrer Inanspruchnahme der No-Action-Position einhalten.

SEC gewährt vorübergehende Erleichterungen für Handel mit tokenisierten Aktien

Der Schritt der CFTC erfolgt parallel zu einer separaten Initiative der SEC, um Innovationen an den Märkten für tokenisierte Wertpapiere zu ermöglichen.

Die Behörde genehmigte eine vorübergehende, an Bedingungen geknüpfte Innovation Exemption, die einen begrenzten Handel mit tokenisierten NMS-Aktien auf bestimmten On-Chain-Handelsplätzen erlaubt, den sogenannten Tokenized Securities Venues (TSVs).

Die vorübergehende Ausnahme soll es der SEC ermöglichen, zu beobachten, wie diese Handelsplätze funktionieren, und Informationen zu sammeln, die künftige Regulierungspolitik unterstützen könnten.

Die Erleichterung betrifft die Möglichkeit, dass TSVs nach dem Exchange Act als Börsen eingestuft werden könnten, wenn sie tokenisierte NMS-Aktien für den genehmigten Handel über automatisierte Market Maker und Liquiditäts-Pools verfügbar machen.

TSVs, die sich auf die Ausnahme stützen, müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Vorgaben zu öffentlicher Bekanntmachung, Transaktionstransparenz, Koordination von Handelsaussetzungen, Büchern und Aufzeichnungen sowie technologischen Schutzmaßnahmen.

Die regulatorischen Entwicklungen folgen kurz nachdem der US-Senat den Digital Asset Market Clarity Act, kurz CLARITY Act, nicht vorangebracht hatte. Die Maßnahme verfehlte in einer Verfahrensabstimmung am Dienstag die erforderlichen 60 Stimmen; der Antrag zur Fortsetzung scheiterte mit 49 zu 50 Stimmen.

Der Rückschlag im Senat lässt das Gesetzesvorhaben stocken, während sich der Kongress der Sitzungsunterbrechung vor den Zwischenwahlen im November nähert. Dadurch bleibt unklar, wann weitere Verhandlungen über die Marktstruktur stattfinden können.

Vor diesem Hintergrund zeigen die jüngsten Schritte von CFTC und SEC, wie die Behörden im Rahmen ihrer bestehenden Befugnisse regulatorische Erleichterungen gewähren können, während der Kongress bei einer umfassenden Gesetzgebung gespalten bleibt.

Die Maßnahmen ersetzen jedoch keinen bundesweiten Rahmen für die Marktstruktur.

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