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US-Gericht verhängt weitere Millionenstrafe gegen Meta

Der Facebook-Mutterkonzern Meta Platforms muss im US-Bundesstaat New Mexico weitere 567 Millionen US-Dollar zahlen. Ein Gericht verhängte die zusätzliche Strafe wegen Vorwürfen, wonach die sozialen Netzwerke des Konzerns Kinder schädlichen Inhalten, sexueller Ausbeutung und suchtfördernden Nutzungsmustern ausgesetzt hätten. Die in dem Verfahren verhängten Zahlungen summieren sich damit auf 942 Millionen Dollar.

Richter Bryan Biedscheid kam zu dem Schluss, dass die Plattformen von Meta Kindern in New Mexico erheblichen Schaden zugefügt hätten. Das Gericht stufte die Dienste des Konzerns als Beeinträchtigung der Allgemeinheit ein. In der Entscheidung wurde Meta mit einer Fabrik verglichen, deren Produkte Werbung und Inhalte seien, während psychische Schäden und die sexuelle Ausbeutung von Kindern als negative Folgen beseitigt werden müssten.

Neben den finanziellen Sanktionen ordnete das Gericht Änderungen beim Betrieb der Plattformen in New Mexico an. Bei Nutzern unter 18 Jahren sollen die Zahlen der Likes künftig ausgeblendet werden, sofern Eltern oder Erziehungsberechtigte deren Anzeige nicht erlauben. Zudem muss Meta Empfehlungen einschränken, die Erwachsene mit Minderjährigen in Kontakt bringen könnten, und verhindern, dass Erwachsene minderjährige Nutzer direkt anschreiben. Nutzer unter 18 Jahren sollen außerdem keine Nacktdarstellungen versenden oder empfangen können.

Weitere Vorgaben betreffen Benachrichtigungen und die Nutzungsdauer. Push-Mitteilungen an Minderjährige müssen zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie werktags während der Schulzeit ausgesetzt werden. Gleichzeitig soll die gemeinsame Nutzung von Instagram und Facebook auf höchstens 90 Stunden pro Monat begrenzt werden. Das entspricht im Durchschnitt etwa drei Stunden täglich.

Von der zusätzlichen Zahlung über 567 Millionen Dollar sollen 420 Millionen Dollar in die Behandlung von Schäden fließen, die den Vorwürfen zufolge durch die Meta-Plattformen verursacht wurden. Vorgesehen sind unter anderem klinische und verhaltensmedizinische Programme. Weitere Mittel sollen für Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen sowie für die Schulung von Lehrkräften und medizinischem Fachpersonal eingesetzt werden.

Meta kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Konzern weist die Beurteilung des Gerichts zurück und verweist auf seine Maßnahmen zum Schutz der Nutzer. Insbesondere bei der Sicherheit von Jugendlichen im Internet sieht das Unternehmen seine bisherigen Schutzmaßnahmen als wirksam an.

Das Urteil verschärft den rechtlichen Druck auf Meta in den USA beim Thema Jugendschutz. Gegen den Konzern wurden bereits Tausende Klagen eingereicht. Zuletzt verlor Meta zudem ein Verfahren in Los Angeles, in dem es um den Vorwurf ging, die Plattformen seien so gestaltet worden, dass sie suchtfördernde Nutzungsmuster begünstigten.

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